Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Fahrrad Mietbedingungen
1) Mit Unterzeichnung des Verleihvertrages, oder bei Übernahme des Fahrrades, erkennt der Entleiher den ordnungsgemäßen und mangelfreien Zustand des Fahrrads an.
2) Vor der Übernahme hat der Entleiher sich vom Zustand des Fahrrades überzeugt.
Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Verleihervertrag zu vermerken.
3) Das Fahrrad ist zur vereinbarten Zeit in dem Zustand wie bei der Übergabe
zurückzugeben.
4) Mit der Übergabe des Fahrrades einschließlich Schlüssel geht die Sach-, Haft- und
Betriebsgefahr auf den Entleiher über. Alle Leihgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.
5) Der Entleiher steht dem Hotel insbesondere für Diebstahl und sonstigen Verlust und für den Ersatz von Schäden am Fahrrad ein. Bis zur vereinbarten Rückgabe ist ausschließlich der Entleiher selbst für das Fahrrad verantwortlich. Schäden die durch fahrlässiges Verhalten entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
6) Bei einer eventuellen Panne ist das Rad am Ort sicher abzustellen und abzuschließen.
Der Vermieter ist telefonisch zu benachrichtigen, Telefon 04403-9340. Die Rück- bzw.
Weiterfahrt vom Pannenort mit einem anderen Verkehrsmittel gehen zu Lasten des Mieters. Wir sind bemüht, Ihnen im Fall einer Panne schnell behilflich zu sein.
7) Die Tagesrückgabe der Räder sollte bis 22:00h erfolgt sein.
8) Eine Fahrradvermietung ist nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises möglich!
9) Die gemieteten Fahrräder sind zu jederzeit abzuschließen. Bei Rückgabe des Rades sind diese am Ausleihort zurück zu stellen, abzuschließen und der Fahrradschlüssel an der Rezeption abzugeben
Diese Bedingungen erkenne ich beim Anmieten des Fahrrades an.
Fahrradverleih Bad Zwischenahn wünscht Ihnen viel Vergnügen beim Fahrradfahren!
- FAHRRÄDER ZU JEDER ZEIT BITTE ABSCHILLIESSEN!
- Fahrradschlüssel bitte an der Rezeption abgeben!
Parkbedingungen für unseren Hotelparkplatz
1. Geltungsbereich
Diese Parkbedingungen gelten für sämtliche Parkflächen der NordWest-Hotels, einschließlich ausgewiesener E-Ladeplätze.
Mit dem Befahren oder Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Hotelparkplatz werden diese Bedingungen anerkannt.
2. Berechtigte Nutzung
Die Nutzung der Parkflächen ist ausschließlich:
• Hotelgästen,
• Hausgästen,
• berechtigten Besuchern sowie
• ausdrücklich autorisierten Nutzern
gestattet.
Für Hotel- und Hausgäste ist das Parken kostenfrei.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.
3. Fremdparken
Das Abstellen von Fahrzeugen durch nicht berechtigte Nutzer („Fremdparken“) ist nicht gestattet.
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich das Hotel vor:
• ein erhöhtes Parkentgelt in Höhe von 25,00 € pro angefangenem Kalendertag zu erheben,
• externe Parkraumbewirtschaftungs- oder Inkassodienstleister einzuschalten,
• Fahrzeuge kostenpflichtig entfernen zu lassen,
• sowie weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
4. E-Ladestationen
Die ausgewiesenen Ladeplätze sind ausschließlich für Elektrofahrzeuge während eines aktiven Ladevorgangs freigegeben.
Nach Abschluss des Ladevorgangs ist der Stellplatz unverzüglich freizugeben.
Das Blockieren von Ladeplätzen ohne aktiven Ladevorgang gilt als unberechtigte Nutzung.
4a. Sonderregelung Fahrradverleih Station
Kunden der Fahrradverleihstation dürfen die Parkflächen für die Dauer der Fahrradanmietung nutzen, sofern die Parkdauer zuvor mit der Rezeption abgestimmt wurde.
Das Hotel behält sich vor, bei fehlender Abstimmung oder Überschreitung der vereinbarten Parkdauer ein erhöhtes Parkentgelt in Höhe von 25,00 € pro angefangenem Kalendertag zu erheben oder weitere Maßnahmen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung einzuleiten.
5. Überwachung / Dokumentation
Zur Wahrung des Hausrechts sowie zur Kontrolle der Einhaltung der Parkbedingungen kann der Parkplatz video- bzw. kennzeichengestützt überwacht oder dokumentiert werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
6. Haftung
Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Hotel haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Diebstahl, Beschädigungen oder sonstige Schäden an Fahrzeugen oder deren Inhalt wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Hausrecht
Den Anweisungen des Hotelpersonals ist Folge zu leisten.
Das Hotel behält sich vor, Personen bei Verstößen gegen diese Bedingungen künftig von der Nutzung der Parkflächen auszuschließen.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Parkbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.